Offenbar hat der Bundesrat uns erhört 🙂:Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen. Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79268.htmlZu den konkreten Umsetzungen habe ich bisher nur das gefunden:
Die Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt sein:
Der Bundesrat lockert deshalb die verbliebenen Einschränkungen per 6. Juni 2020 weitgehend. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.PS Lustig - Prostitution und Erotik läuft beim Bund unter dem Stichwort Zoo, Camping und Schwimmbäder 😎:
Bergbahnen, Campings, Zoos und Schwimmbäder wieder offen:
Am dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen.
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Antwort auf Beitrag 69831
Der Blick schreibt viel, wenn der Tag lang ist ;-).
Antwort auf Beitrag 69825
also wir haben seit heute geöffnet, mit strengem schutzkonzept, wo alle unsere gäste heute als normal empfunden haben.
und, was lese ich im BLICK heute ?
das freier masken tragen sollten, NICHT müssen und eine armlänge zw. der frau und dem gast halten sollen..
irgendwoher hat der blick ja das,wenn er`s so öffentlich hinschreiben darf😉
Antwort auf Beitrag 69821
@DeluxeFicker @Faruk @Starways: Es geht ab heute (offiziell..) los; mit BAG Richlinien und ja nach Betrieb mit Schutzmassnahmen. Was davon dann eingehalten wird könnten wir ja dann berichten, tun wir aber natürlich nicht....😉
Auch in den vergangenen Wochen haben wir brav nicht zu viel berichtet.
Habt Spass und hoffentlich müssen wir hier nicht mehr zuviel fett geschriebene No-Brainer mehr lesen😛.
Antwort auf Beitrag 69823
@Faruk Das Leben geht normal weiter. Das Glück findet immer einen Weg ...auch auf legale Weise.
Antwort auf Beitrag 69822
Genau, Spektrum. Entweder hört das " Theater " überall auf, oder zieht man überall eine Linie durch 😉
@Faruk und @DeluXeFicker Auf Eure Weise habt Ihr beide recht, auch wenn ihr diametral gegeneinander argumentiert😁.
Man kann nun auch noch 10 Jahre Panik schieben oder halt mal wieder anfangen das Leben zu geniessen. 1. Wir haben wohl inzwischen verstanden, dass das Virus nicht so gefährlich ist wie propagiert wird und 2. bei noch 20 Infizierten pro Tag ist das Risiko überhaupt angesteckt zu werden langsam kleiner als von einem Bus überfahren zu werden.
Für diejenigen die sich strikte an die BAG Empfehlungen halten möchten und jegliches Schutzkonzept aus anderer Quelle verwerfen: wäre vielleicht etwas mit gesundem Menschenverstand?
Warum sollte partout auf Massnahmen in der Erotikbranche verzichtet werden?
Geht hier Gesundheit oder unreflektiertes Verhalten vor?
Sexarbeiter sind grossen Risiken ausgesetzt und warum sollten sie auf Schutzkonzepten verzichten?
Habe mich nicht damit umgehend befasst aber die von STARWAY beschriebene Massnahmen scheinen mir mehr als sinnvoll....
Antwort auf Beitrag 69815
Ist schön wenn du das auf der 6-Profi Seite gefunden hast, man findet das auch im Prokore Schutzkonzept oder im Mylady Dings oder .......
ABER MAN FINDET ES NICHT AUF DER BAG ODER SECO SEITE, UND NUR WAS MAN DORT FINDET IST PFLICHT!
Und nicht irgendetwas das irgendjemand in einem Forum schreibt, oder was in irgendeinem Schutzkonzept steht das nicht auf der BAG oder SECO Seite erwähnt wird als "Pflicht"
Ich könnte dir auch ein Schutzkonzept schreiben bei dem der Verkeht nur Visuel mit 2 Meter Abstand stattfinden darf und es hier reinstellen wenn du möchtest? Würdest du das dann auch nehmen?
Ich kann nur wieder wiederholen was Spektrum jetzt hier schön öfters geschrieben hat:
NUR die Kontaktdaten erheben ist Pflicht, wenn der Kontakt länger als 15min stattfindet mit weniger als 2 Meter Abstand und ohne Schutzmasken!
Alles andere wo man in das Schutzkonzept reinschreibt, und vom BAG nicht VERLANGT wird, beschränkt und behindert nur unötigerweise im Service!
Antwort auf Beitrag 69811
unter www.6profi-forum.com habe ich das gefunden.
Offiziell darf kein Küssen, kein FO angeboten werden
da die der allermeisten Studios eher klein sind und die nötige Distanz nicht eingehalten werden kann , wird auch eine Präsenzliste geführt.
😉
Antwort auf Beitrag 69811
@elro
das prokore schutzkonzept ist auf einzel dates ausgerichtet und nicht auf gang-bang partys.
und wenn du schon bei uns warst, weisst du ja, es gab selten richtigen rudelbums, ausser wo ich noch mitmachte.
also 1 frau und 4 männer z.B.
zudem sind ja an denn Partys meistens 3 frauen dabei, dann wartet er höchstens 25 min.
und Zungenküsse sind in denn meisten studios nur gegen aufpreis erhältlich, und FO sowieso.
😉
Antwort auf Beitrag 69811
Im Moment ist das Prokore Schutzkonzept NOCH KEINE PFLICHT sonst währe es so vermerkt auf der BAG oder SECO Seite. D.H. mann kann das Stadartschutzkonzept für Dienstleistungen mit Körperkontakt nehmen, und darin ergänzen das man Kontaktdaten erhebt und 14 Tage behält, wenn eine Gangbang mit Franz Pur und Küssen veranstaltet wird. Und schon darf man Losrudeln!
@Elro: So ist es; und so wirds vielfach auch ab morgen durchgeführt. Weitere Ergänzungen sind natürlich auch erlaubt.
Das gilt natürlich auch für "Einzel-Betriebe" / WGs. So wurde es ja auch schon seit längerer Zeit verschiedentlich praktiziert..... Von Kontrollen/Bussen ist mir nichts berichtet worden.
Also, keine Angst vor Kontrollen, bösen Polizisten und Panikmachern (nicht fett geschrieben....😛😉
@Starways
Wenn die Dame nur mit einem Mann auf die Matte geht funktioniert das Partyprinzip aber nicht.
d.h. wenn 5 Männer zur Party kommen dann muss der 5te 60min warten bis er dran darf, wenn jeder Mann so ca 15min braucht?! Dann ist aber ein Quickie im Studio nebendran günstiger und ohne die lange "Wartezeit"?!
Mit dem Prokore Schutzkonzept darf ja Nur einer Pro Dame und die Gesichter müssen mindestens eine Unterarmlänge voneinander entfernt sein. Franz Pur ud Küssen sind mit dem Prokore Dings auch verboten! Und warum auch immer dürfen Anale Praktiken nur mit Handschuhen stattfinden häää?
BAG + SECO verbieten weder Veranstaltungen bis 300 Personen noch verbieten sie bisher Franz Pur und Küssen!
Sie schreiben nur vor das man die Kontaktdaten 14 Tage behalten Muss wenn Enge Kontakte stattfinden. Und das man eins der Standartschutzkonzepte verwenden muss es aber individuel anpassen kann.
Die Standartschutzkonzepte gibt es hier:
https://backtowork.easygov.swiss/standard-schutzkonzepte/ Im Moment ist das Prokore Schutzkonzept NOCH KEINE PFLICHT sonst währe es so vermerkt auf der BAG oder SECO Seite. D.H. mann kann das Stadartschutzkonzept für Dienstleistungen mit Körperkontakt nehmen, und darin ergänzen das man Kontaktdaten erhebt und 14 Tage behält, wenn eine Gangbang mit Franz Pur und Küssen veranstaltet wird. Und schon darf man Losrudeln!
Oder Irre ich mich? Hat irgendjemand andere Infos?
Ausser natürlich sie machen in den verbleibenden 22Std bis zum Offiziellen Start noch das Prokore oder sonst irgendein Schutzkonzept zur Pflicht (was ich aber nicht glaube)
@Illuster Das was du eben korrekt beschrieben hast, deckt sich mit dem, was ich geschrieben habe. Und du hast es mit einem wichtigen und richtigen Punkt ergänzt: Verstösse gegen die REGELN DES BUNDES ahndet die Polizei (Kanton/Städte/Gemeinden).
Die Erotikbranche (Bordelle und Einzelpersonen) tun also gut daran, sich strikte an die Regeln zu halten!
PS Schon klar- du hupst immer- egal, was ich schreibe. Selbst wenn es sich mit dem deckt, was du schreibst 😉.
Genauso Silvia; pragmatisch wie immer ..😀
Bund/BAG setzen schon seit einiger Zeit nur noch die Grund-Bedingungen.
Schutzkonzepte definieren die Brachen-Verbände / Kantone / Schulbehörden etc etc.....
Die Schutzkonzepte werden vom Bund NICHT kontrolliert. Auch nicht Verstösse oder Nicht-Umsetzung. Dies tun soweit sie es schaffen die Kantone/Städte/Polizeien.
Die Umsetzung der Schutzkonzepte liegt bei den Betrieben, Heimen, Spitälern, Restaurants....und auch ... Salons und Clubs. Und... auch bei Einzel-"Betrieben" zB Einzelmasken-WGs..😉
Das war keine semantische Spitzfindigkeit, wie auch die vorherige Diskusion nicht...😁
Antwort auf Beitrag 69787
müssen muss niemand, aber im eigenen interresse zur gesundheit wärs guet.😉
Antwort auf Beitrag 69784
@Elro Super- danke für die Berichtigung!
Antwort auf Beitrag 69782
@Starways
WO schreibt das BAG oder SECO das man das Konzept von Prokore nehmen MUSS??
Das Steht NIRGENDWO auf der BAG oder SECO Seite, ich finde es dort auf jeden Fall bisher nicht?!
(Stand 03.06.20 23:33h)
Oder irre ich mich da?
Denn NUR was das BAG und SECO sagt ist auch Pflicht und nicht was Prokore, Mylady oder sonst irgendein Schutzkonzept Verfasser behauptet!
Hast du mir einen Link/Verweis wo das BAG oder SECO sagt das man das Konzept von Prokore nehmen MUSS?
@Spektrum
4 Wochen Aufbewahrung der Kontokdaten schreibt das Schutzkonzept von Prokore vor, das BAG und SECO schreiben auf ihren Seiten nur von 14 Tagen. Die schreiben im Artikel 6d sogar das man die Daten nach 14 Tagen SOFORT vernichten MUSS!
Orginal Abschnitt des Artikels 6e :
Art. 6e Erhebung von Kontaktdaten bei Veranstaltungen sowie in Einrichtungen und Betrieben
1 Bei engen Kontakten ist im Schutzkonzept betreffend die Erhebung von Kontaktdaten Folgendes vorzusehen:
a. Nach entsprechender Information der Teilnehmerinnen, Teilnehmer, Besucherinnen und Besucher werden deren Vorname, Nachname und Telefonnummer (Kontaktdaten) erfasst.
b. Diese Kontaktdaten müssen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen nach Artikel 33 EpG der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin weitergeleitet werden.
c. Die Kontaktdaten dürfen zu keinen anderen Zwecken bearbeitet werden, müssen bis 14 Tage nach der Teilnahme an der Veranstaltung oder dem Besuch der Einrichtung oder des Betriebs aufbewahrt und anschliessend sofort vernichtet werden; vorbehalten bleibt die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person zu einer weiteren Bearbeitung ihrer Daten.
2 Als enger Kontakt nach Absatz 1 gilt ein Kontakt zwischen Personen, bei dem die Distanz von zwei Metern während mehr als fünfzehn Minuten nicht eingehalten wird, ohne dass Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Gesichtsmaske oder das Anbringen einer zweckmässigen Abschrankung getroffen werden.
Antwort auf Beitrag 69782
@STARWAYS Sorry- jetzt verrennst du/ihr dich/euch aber in semantische Spitzfindigkeiten! Ich wiederhole mich: Bislang gibt es keine weitergehenden verbindlichen Vorschriften als eben das, was auf der amin.ch-Seite vorgeschrieben ist = Contact-Tracing (Besucherlisten und allgemeine Hygiene etc.). Es liegt an den Paysex-Beteiligten selbst, die richtigen Regeln individuell und präzise zu definieren. Was klar ist: Namen und Handynummern müssen von allen Anbietern/Anbieterinnen registriert und für 4 Wochen aufbewahrt werden.
Ich hoffe, dass ich mich nicht nochmals wiederholen muss ;-).
Antwort auf Beitrag 69780
dann lies mal das :
Klare Schutzkonzepte
Seit dieser Woche ist klar: erotische Dienstleistungen sind ab dem 6. Juni wieder erlaubt – mit Schutzkonzept. Die Hygienemassnahmen seien denjenigen von Coiffeursalons, Massagepraxen oder Tattoostudios ähnlich, sagt Ammann.
Einige Anpassungen braucht es aber natürlich.
Die Fachstelle Xenia hat zusammen mit Prokore, dem nationalen Zusammenschluss von Beratungsstellen für Sexarbeit, ein Schutzkonzept entwickelt. Ein zweites, inhaltlich ähnliches Konzept stammt aus der Romandie, von der Organisation Demi-Mondaine.
Das BAG teilt nur mit, dass eines der beiden Konzepte umgesetzt werden müsse.
Jeder club oder salon muss sein eigenes schutzkonzept vorweisen können, wenn die kontrolle kommt.
Das vom BAG ist nur ein richtlinie konzept, in der erotik ist man näher am partner als beim coiffeur.
Also wenn das BAG sagt, man müsse das schutzkonzept von Prokore umsetzen so guet es geht, dann ist küssen nicht erlaubt.......so sehe ich das.
Aber jeder soll selbst machen was er für richtig hält..............nur jammert dann nicht, wenn das virus wieder zurück kommt, und die sex betriebe wieder geschlossen werden.😐
Antwort auf Beitrag 69780
@Starways und @Elro Euer Disput ist absolut unnötig. Bislang gibt es keine weitergehenden verbindlichen Vorschriften als eben das, was auf der amin.ch-Seite vorgeschrieben ist: Contact-Tracing (Besucherlisten und allgemeine Hygiene etc.). Vielleicht kommt da noch mehr.
Ganz ehrlich: Ich habe eigentlich per heute eine Pressekonferenz mit weitergehenden offiziellen Infos erwartet. Aber offenbar ist dem Bund die Paysex-Branche nicht so wichtig. Daher: Es liegt an den Paysex-Beteiligten selbst, die richtigen Regeln individuell und präzise zu definieren. Was klar ist: Namen und Handynummern müssen von allen Anbietern/Anbieterinnen registriert und für 4 Wochen aufbewahrt werden.
@Peter_SF Super! Ich sehe das genau gleich!
Antwort auf Beitrag 69777
@ Starways
Du schreibst küssen ist laut BAG verboten?
Ich habe auf der BAG und der Seco Seite , ALLES hoch und runter gelesen. Dort steht NIRGENDWO das Küssen oder Franz Pur verboten sein soll?! Genausowenig steht dort das man nur 1zu1 Sex machen darf!
Diese "Beschränkungen" stehen im Moment mal nur in dem Schutzkonzept von Prokore und Mylady und den anderen Schutzkonzepten die irgendjemand zusammengezimmert hat!
Weder das Seco noch das BAG schreiben bisher Schutzkonzepte vor die das Küssen oder Franz Pur oder Gangbang verbieten?!
Seco und auch BAG schreiben nur vor das man ein Schutzkonzept haben MUSS Artikel 6d. und das man Kontaktdaten erheben muss, wenn der Kontakt länger als 15min mit weniger als 2 Meter und ohne Maske stattfindet Artikel 6e.
Verastaltungen dürfen mit bis zu 300 Personen veranstaltet werden Artikel 6.
NIRGENDWO beim BAG oder Seco steht bisher das > Küssen, Franz Pur oder Gangbang verboten sein soll!
Oder täusche ich mich da? Hat irgendjemand andere Infos?
Antwort auf Beitrag 69778
Solange das mit nützlichen Informationen verbunden ist, kann man ein Auge zudrücken. Bei dir haben wir schon viele Augen zugedrückt.
Antwort auf Beitrag 69777
Ist solche Bordell-Werbung hier erlaubt?
Antwort auf Beitrag 69770
partys in der gruppe ist nicht erlaubt.....Aber 1:1 auf denn betten das geht.
die anderen Männer schauen dann halt zu, bis die damen fertig sind.
Jede Frau und jeder Mann geht nach dem sexeln duschen😇 zw. durch werden die betten immer wieder gereinigt und Desinfiziert.
Wir lassen auch an der Bar eine Plexyglas scheibe Montieren, da der Abstand kleiner als 2 meter ist von hinter der bar bis nach vorne.......so sind die bardamen geschützt😉 und ihr auch.
es stehen auch überall Händedesinfekionsmittel zur verfügung.
Falls ein Gast eine Maske will, kann er auch die haben.........wir haben von allem genügend an lager.😇
Küssen ist laut BAG verboten, und alle stellungen sollte man(n) auch nicht ausprobieren.
so laufts bei uns💋