@Mistero Hier geht es nicht um Meinungen. Ich habe lediglich die offiziell geltenden Regeln vom Bund in verständlicher Sprache zusammengefasst. Die Juristen- und Beamtensprache ist für viele schwer zu verstehen.
Also nach Deinen Ausführungen ruft die Prostituierte falls nötig den Freier an (oder schreibt ein SMS). Da gibt es mehr als genug Situationen, wo die Partnerin dann zumindest davon mitbekommen kann und anfängt Fragen zu stellen.
Wenn das Etablissement oder die entsprechende Prostituierte nichts von Diskretion versteht oder einfach doof ist, dann kann das natürlich passieren. Aber dagegen kann man sich ja schützen, indem man sein Handy nicht ungesperrt rumliegen lässt oder sich ein Zweithandy zutut - so wie das viele Freier machen. Hey - wir haben ein Covid-Problem zu lösen - da können die Männer ja auch etwas dazu beitragen.
Wobei es ja offentsichtlich aber sowieso nicht so ist, dass die Anbieterin den Besucher anruft sondern das wird jemand von den Behörden sein. Steht ja sogar so in der von Dir zitierten Verordnung.
Die zitierte Verordnung meint damit, dass die kantonalen Behörden die Möglichkeit haben müssen zu kontrollieren, ob eine Liste gemacht wurde, da sonst wohl niemand eine solche Liste führen würde. Im Normalfall macht das Etablissement oder die Frau das Handling in Eigenverantwortung.
Das ist wie im ganz normalen Leben: Wenn du plötzlich einen postiven Covid-Test erhältst, dann wirst du alle Leuten, mit denen du in den letzten 2 Wochen sehr nahen Kontakt hattest warnen. Also ich hoffe doch, dass du das machen würdest. So eigenverantwortlich bist du doch 🙂.