Antwort auf Beitrag 69782
@Starways
WO schreibt das BAG oder SECO das man das Konzept von Prokore nehmen MUSS??
Das Steht NIRGENDWO auf der BAG oder SECO Seite, ich finde es dort auf jeden Fall bisher nicht?!
(Stand 03.06.20 23:33h)
Oder irre ich mich da?
Denn NUR was das BAG und SECO sagt ist auch Pflicht und nicht was Prokore, Mylady oder sonst irgendein Schutzkonzept Verfasser behauptet!
Hast du mir einen Link/Verweis wo das BAG oder SECO sagt das man das Konzept von Prokore nehmen MUSS?
@Spektrum
4 Wochen Aufbewahrung der Kontokdaten schreibt das Schutzkonzept von Prokore vor, das BAG und SECO schreiben auf ihren Seiten nur von 14 Tagen. Die schreiben im Artikel 6d sogar das man die Daten nach 14 Tagen SOFORT vernichten MUSS!
Orginal Abschnitt des Artikels 6e :
Art. 6e Erhebung von Kontaktdaten bei Veranstaltungen sowie in Einrichtungen und Betrieben
1 Bei engen Kontakten ist im Schutzkonzept betreffend die Erhebung von Kontaktdaten Folgendes vorzusehen:
a. Nach entsprechender Information der Teilnehmerinnen, Teilnehmer, Besucherinnen und Besucher werden deren Vorname, Nachname und Telefonnummer (Kontaktdaten) erfasst.
b. Diese Kontaktdaten müssen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen nach Artikel 33 EpG der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin weitergeleitet werden.
c. Die Kontaktdaten dürfen zu keinen anderen Zwecken bearbeitet werden, müssen bis 14 Tage nach der Teilnahme an der Veranstaltung oder dem Besuch der Einrichtung oder des Betriebs aufbewahrt und anschliessend sofort vernichtet werden; vorbehalten bleibt die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person zu einer weiteren Bearbeitung ihrer Daten.
2 Als enger Kontakt nach Absatz 1 gilt ein Kontakt zwischen Personen, bei dem die Distanz von zwei Metern während mehr als fünfzehn Minuten nicht eingehalten wird, ohne dass Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Gesichtsmaske oder das Anbringen einer zweckmässigen Abschrankung getroffen werden.