Offenbar hat der Bundesrat uns erhört 🙂:

Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen. Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79268.html

Zu den konkreten Umsetzungen habe ich bisher nur das gefunden: 

Die Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt sein:
Der Bundesrat lockert deshalb die verbliebenen Einschränkungen per 6. Juni 2020 weitgehend. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.


PS Lustig - Prostitution und Erotik läuft beim Bund unter dem Stichwort Zoo, Camping und Schwimmbäder 😎:

Bergbahnen, Campings, Zoos und Schwimmbäder wieder offen:
Am dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen.