Ich habe mir die Verordnung angeschaut:
Erhoben werden Name, Vorname, Postleitzahl, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse, Datum und die Zeit des Beginns und des Endes der Dienstleistung.
Anbietende der Prostitution sind verpflichtet, die Freier zweifelsfrei anhand eines amtlichen Ausweises zu identifizieren. Zudem sind sie verpflichtet, die Mobiltelefonnummer zu verifizieren.
So viel anders sieht es in der Gastronomie nicht aus.
Ich musste im Restaurant auch immer Datum und Zeit, den vollen Namen und die Mobiltelefonnummer hinterlegen.
Die Dauer des Aufenthalts wurde aber nie abgefragt. Ich musste auch keinen Ausweis zeigen, und die Telefonnummer wurde nicht geprüft. Postleitzahl bin ich nicht mehr sicher, ich glaube das wurde mal mit Contact Tracing begründet.
Hat jemand Erfahrung wie das im Vergleich mit den Nachtclubs ist? Wird dort die Telefonnummer kontrolliert (gemäss Presseberichten schon)? Gibt es Ausweiskontrollen (Ausser wegen dem Alter)? Muss man die Mailadresse noch angeben (Das war früher gemäss Presse notwendig, aber es wurden ungültige Adresse angegeben)?
Mir gefällt die Sache nicht, Name und verifizierte Telefonummer habe ich kein Problem, aber dazu noch die Mailadresse und die Postleitzahl (und den Ausweis zeigen), das ist mir zu viel. Da verzichte ich lieber oder gehe in einen anderen Kanton.
Ich frage mich auch wie die Polizei Freier büssen will, das kann sie nur bei Kontrollen vor Ort.
Schlussendlich wird ein Teil in die Illegalität abrutschen, solche Angebote interessieren mich aber nicht. Ich habe keine Lust, mir unbekannte Frauen an unbekannten Orten zu besuchen (Hurenheiko lässt grüssen). Leiden werden unter der neuen Regelung die seriösen Studios, dort bleiben die Gäste aus.
Was ich nicht verstehe ist die Einschränkung der Arbeitsbewilligung für Frauen, die länger als 3 Monate bleiben wollen. Was will man damit erreichen? Will man das Angebot reduzieren, damit die Preise nicht weiter sinken?