wenn der Bruder mit der Schwester

#45076 schneschle
Kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe gehört dass wenn der Bruder die Schwester Anal fickt oder sich von Ihr blasen lässt, auch wenn der Bruder der Schwester die Muschi leckt. Da alles soll nichts mit Inzest, zu tun haben. Hat noch jemand von dieser Angelegenheit kenntnis.

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#49129 atall
Antwort auf Beitrag 45180
Valerian schrieb:
gefährliches Halbwissen hast du da 😲 gehe mal zu Schule junge


Liebe Valeria ...

was soll das?
#49001 daniel77
Antwort auf Beitrag 45076
ich sehe das wie martyn

auch wenn es einen kläger geben sollte und der den beischlaf unter geschwistern beweisen könnte, würde das wohl so ausgelegt werden, dass es zu keiner verurteilung kommen würde,

also hab spass mit deiner schwester wenn ihr beide es wollt
#45215 Martyn
Antwort auf Beitrag 45076
Ich denke die Strafbarkeit des Inzests ist eher eine theoretische Sache.

Ansonsten denke ich das in Ländern wie Deutschland und der Schweiz, wo Prostituion legal und bezahltbar ist weniger ein Problem ist. Sondern vielmehr in Staaten wo auch Prostitution illegal ist, oder die Bevölkerung insgesamt Arm und Frauen massiv benachteiligt sind.

Ansonsten, wenn jemand Inzesst betreibt, dann wird es kaum jemand mitbekommen. Und wo kein Kläger da ist auch kein Richter. Und selbst wenn jetzt Geschwister einen Porno drehen würden, dann würde das ja nicht gleich auffallen.

Und von den Beteiligten kann auch keiner Anzeige erstatten, weil er sich dann ja selber strafbar machen würde. Wenn es einvernehmlicher Sex war.

Und wenn is in den Bereich der sexuellen Nötigung geht dann ist es ja ohnehin ne Straftat.
#45180 atall
Antwort auf Beitrag 45172
Hier noch der Link zu einem aktuellen Artikel in der Presse. Vielleicht fällt das Inzestverbot bei Gelegenheit?

Zerstörerisches Begehren (Kultur, Aktuell, NZZ Online)

#45172 schneschle
Antwort auf Beitrag 45076
Vielen Dank, dann bin ich bei der nächsten solchen Diskusion nicht mehr alleine der Meinung dass dies nicht erlaubt sei. Die Frau die das behauptete war gebürtige Intalienerin, und sie sagte dass das in südlichen Länder kein Verbot sei, denn den Cazzo in Coulo sei noch kein sexverkehr, da die Figa ja streta sei. Eben allen ihre ansicht. Nochmals danke für die Info
#45119 atall
Antwort auf Beitrag 45078
Beischlaf ist die natürliche Vereinigung der Geschlechtsteile, welche ein Eindringen des Samens ermöglicht; wobei es genügt, wenn der Penis in den Scheidenvorhof eindringt. So hat das Bundesgericht in einem älteren Entscheid befunden (BGE 77 IV 170). Arsch und Mund sind nach dem Verständnis des Gesetzgebers keine Geschlechtsteile. Drum dürft ihr mit Euren Geschwistern zumindest ungestraft Anal- oder Oralverkehr haben. Ob's empfehlenswert ist? Für mich jedenfalls ein no go .

Hexermeister schrieb:
Schweizerisches Strafgesetzbuch
[COLOR=black]
[/COLOR]So steht es im Gesetzbuch. Ich denke mir, das mit dem Beischlaf jeglicher sexuelle Kontakt gemeint ist. Und dazu zählt auch der Anal- oder auch Oralverkehr.
MfG Hexermeister
#45105 Schaufelstiel
Antwort auf Beitrag 45076
Hallo Hexermeister, wie geht es Dir denn?
Habe schon lange nichts mehr gehört (oder gelesen) von Dir.

Das Kolibry in Hegnau hat keine Homepage mehr, weisst Du näheres darüber?

Grüsse, Schaufelstiel
#45104 daniel77
Antwort auf Beitrag 45095
Saab-ina schrieb:
frage an euch ! wie weit geht die blutsverwandschaft?
kann ich mit einer Cousine oder Enkelin Sex haben?
Danke



cousine ist kein problem!! legal und fortpflanzungstechnisch problemlos
#45095 Saab-ina
Antwort auf Beitrag 45076
frage an euch ! wie weit geht die blutsverwandschaft?
kann ich mit einer Cousine oder Enkelin Sex haben?
Danke
#45087 schneschle
Antwort auf Beitrag 45082
Wir hatten das Thema in einer speziellen Runde durchdiskutiert, da eine Frau dabei war die hatte wie sie sagte sowas im Deutschen Ferbsehen gehört. Dass dort ein Anwald anwesend gewesen sein muss der dazu sagte, dass der Bruder ohne Strafverfolgung die Schwester Anal, Oral befriediegen dürfe. Auch wenn die Schwester dem Bruder einen blase das nicht mit einer Strafe gehandelt wird. Es sei nur dann Strafbar wenn man sich sexuell bedätige mit der Schwester oder Bruder wenn dabei eine Fortpflanzung geschehen könnte. Wir hatten lange über dieses Thema diskutiert, und man fand kein Ende. Einer meinte dass wenn die Schwester vom Bruder an den Brüsten stymmuliert werde sei auch das nicht Strafvar, ausser die Schwester wolle dies nicht, und mache dadurch eine Strafanzeige. Man kann es doch sehen wie man es möchte. Nochwas, " ich habe keine Schwester, daher bin ich nicht damit betroffen. "
#45082 Rino
Antwort auf Beitrag 45076
Hi, hi, hi! Ich habe meine Partnerin noch nie betrogen. Ich mache im Puff nur Oral- und Analverkehr!
#45078 Hexermeister
Antwort auf Beitrag 45076
schneschle schrieb:
Kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe gehört dass wenn der Bruder die Schwester Anal fickt oder sich von Ihr blasen lässt, auch wenn der Bruder der Schwester die Muschi leckt. Da alles soll nichts mit Inzest, zu tun haben. Hat noch jemand von dieser Angelegenheit kenntnis.


Schweizerisches Strafgesetzbuch

[COLOR=black][COLOR=black][B][COLOR=black][FONT=Arial]Art. 213[COLOR=#006699]1 [/COLOR]Inzest[/COLOR][/COLOR][/FONT][/B]
[COLOR=#006699][FONT=Arial][COLOR=black]1
[/COLOR][COLOR=black] Wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.[/COLOR]
[/COLOR][/FONT]

[/COLOR]So steht es im Gesetzbuch. Ich denke mir, das mit dem Beischlaf jeglicher sexuelle Kontakt gemeint ist. Und dazu zählt auch der Anal- oder auch Oralverkehr.
MfG Hexermeister
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