schneschle schrieb:
Kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe gehört dass wenn der Bruder die Schwester Anal fickt oder sich von Ihr blasen lässt, auch wenn der Bruder der Schwester die Muschi leckt. Da alles soll nichts mit Inzest, zu tun haben. Hat noch jemand von dieser Angelegenheit kenntnis.


Schweizerisches Strafgesetzbuch

[COLOR=black][COLOR=black][B][COLOR=black][FONT=Arial]Art. 213[COLOR=#006699]1 [/COLOR]Inzest[/COLOR][/COLOR][/FONT][/B]
[COLOR=#006699][FONT=Arial][COLOR=black]1
[/COLOR][COLOR=black] Wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.[/COLOR]
[/COLOR][/FONT]

[/COLOR]So steht es im Gesetzbuch. Ich denke mir, das mit dem Beischlaf jeglicher sexuelle Kontakt gemeint ist. Und dazu zählt auch der Anal- oder auch Oralverkehr.
MfG Hexermeister