Beischlaf ist die natürliche Vereinigung der Geschlechtsteile, welche ein Eindringen des Samens ermöglicht; wobei es genügt, wenn der Penis in den Scheidenvorhof eindringt. So hat das Bundesgericht in einem älteren Entscheid befunden (BGE 77 IV 170). Arsch und Mund sind nach dem Verständnis des Gesetzgebers keine Geschlechtsteile. Drum dürft ihr mit Euren Geschwistern zumindest ungestraft Anal- oder Oralverkehr haben. Ob's empfehlenswert ist? Für mich jedenfalls ein no go .

Hexermeister schrieb:
Schweizerisches Strafgesetzbuch
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[/COLOR]So steht es im Gesetzbuch. Ich denke mir, das mit dem Beischlaf jeglicher sexuelle Kontakt gemeint ist. Und dazu zählt auch der Anal- oder auch Oralverkehr.
MfG Hexermeister