Das ist teilweise komplett feindlich gegenüber den Personen die mit Prostitution Geld verdienen.
So sollen nach dem Willen der Mitte-Frauen Sexkäufer unter Strafandrohung verpflichtet werden, das Alter und Arbeitsumfeld der Frauen inklusive Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung genauer zu überprüfen.
Die Frauen (sowie Transpersonen und Männer, die gibt es ja auch, aber die werden einmal mehr vergessen) arbeiten alle mit Künstlernamen, und jetzt sollen sie sich dem Kunden gegenüber ausweisen? Das gibt den Kunden unnötig Macht über die Anbieter.
Und was wenn die Person keine Papiere vorweisen kann? Da gibt es dann drei Varianten von Kunden:
a: "Tut mir leid, ich will nichts riskieren, ich gehe zu einer anderen Person"
b: "Egal, ich habs vergessen zu prüfen".
c: "Über den Preis müssen wir nochmals sprechen", "Wenn du es illegal machst, dann brauchen wir auch keinen Gummi"
Natürlich finde ich es nicht gut dass Frauen hier ohne Arbeitsbewilligung arbeiten und ihre Einkünfte nicht versteuern, aber ich halte den Ansatz für dumm.
Und wieso führt man das nicht auch für die Gastronomie, Barbershops und Nagelstudios ein? Dort gibt es auch Menschenhandel und Zwangsarbeit.
Verdacht auf Menschenhandel oder Zwang müssten die Freier der Polizei proaktiv melden.
Wie setzt man das um? Bzw. was will man bei ausbleibender Meldung machen? Es dürfte schwierig sein, jemanden dafür zu bestrafen, dass er keinen Verdacht hatte oder gemeldet hat, ausser es war extrem offensichtlich.
Zudem sollen sie bestraft werden, wenn sie Sex ausserhalb der definierten Strichzonen kaufen.
Gilt das nur für den Strassenstrich? Oder auch für unbewilligte Wohnungen?
Weiter soll eine Kondompflicht eingeführt und die Freier zu Schulungen verpflichtet werden, wenn sie gegen diese Auflagen verstossen, wie Bachmann-Roth sagt.
Wie stellt man den Verstoss fest?
Gleichzeitig sollen gemäss dem Papier die Prostituierten besseren Zugang zur Gesundheits- und Altersvorsorge erhalten und Ausstiegswillige mit staatlich finanzierten Programmen unterstützt werden.
Da bin ich mal auf die Umsetzung bei der Altersvorsorge gespannt. In die AHV kann eine selbständig arbeitende Person jetzt schon einzahlen, ebenso in die Pensionskasse und die dritte Säule. Spannender wird es bei den Frauen in Clubs und Bordellen. Dort ist die Rechtslage meines Wissens stark kantonal unterschiedlich. Will man die Betreiber verpflichten, für die Frauen in die AHV einzuzahlen? Gibt es das evt. teilweise schon?
Das gibt dann wieder so ein lustiges Konstrukt, wo die Frau gleichzeitig selbständig (Betreiber darf ihnen offiziell nichts vorschreiben) und unselbständig (Betreiber muss für den Service Steuern abführen) tätig ist, je nach Behörde welche sie betrachtet.