Gesetze Pornografie und Jugenschutz - und ihre Auslegungen

#86975 Aluminium
Eine Bekannte von mir hat mich auf folgende CH- Seite aufmerksam gemacht:
bestticino.ch
Werbung für sexuelle Dienstleistungen mit Bildern die And6 oder Xdate nicht tolererieren  würden.
Transen die ihr Ding zeigen, Damen ihre Schamlippen+ etc..
Ich habe das dann einer meiner Kundinnen gezeigt. Schweizerin und schon lange im Geschäft.
"Das ist doch in der Schweiz verboten! Das ist sicher eine ausländische Firme und das dürften die gar nicht", ihe spontane Reaktion.

Dazu:
Auszug aus dem AGB's von And6:
Die Inserentin bzw. der Inserent verpflichten sich, kein widerrechtliches Bildmaterial zu veröffentlichen. Insbesondere verpflichten sich die Inserentinnen und Inserenten lediglich erotisches Bildmaterial zu veröffentlichen, welches nicht die Straftatbestände der Pornographie erfüllen, keine minderjährige Kinder oder Sodomie zeigen oder bewerben.

Sind gezeigte  Schamlippen in einem Sexinserat oder ein Pimmel Pornografie? Somit ohne Atlerskontrolle verboten?
Was ist mit Brüsten oder Dildos in der Werbung?
Was ist mit den pronografischen Texten, die den Kunden signalisieren sollen, was man da alles tolles erleben wird.....

Streng genommen verstösst And6 etc.. m.M. auch so schnon bereits gegen folgenden Jugendschutzartikel:
"Jugendschutzartikel" soll der ungestörten sexuellen Entwick
lung Jugendlicher dienen. Er besagt, dass es verboten ist, einer Per
son unter 16 Jahren pornografisches Material zugänglich zu machen,
d.h. solches Material, dessen Produktion, Besitz und Konsum für
Erwachsene erlaubt ist (= legale Pornografie). Der Jugendschutz
artikel bezieht sich also auf den potenziellen Anbieter von Porno
grafie, nicht auf den Konsumenten.

Dadurch das die Tessiner Knöpfchen zum Alter 18J (J/N) haben wo man das Alter bestätigt, sind sie fein raus?

Von mir aus gesehen, ist das Getue von And6 und Co eher lächerlich. Will sie ihre Pussy zeigen, soll sie. Will sie nur massieren und nur ihre Hände .. auch fein.  Oder das ganze istauch so bereits  eigentlich gar nicht  so supr legal??

Vielleicht findet sich ein Jurist hier der die Tessiner Variante oder die Deutschschweiz Variante erklärt oder wer zu vorsichtig und wer illegal agiert erklären?

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#86986 spektrum28
Antwort auf Beitrag 86980
Ich habe ja geschrieben, dass die Rechtslage klar ist. Aber in der Realität wird das längst nicht mehr so streng geahndet. Irgendwann müssen diese Gesetze angepasst werden - genau so wie die Gesetzgebung bezüglich der sogenannt weichen Drogen (Canabis). Es ist einfach nicht mehr zeitgemäss!
Mit "im Prinzip" meinte ich eben, dass das Gesetz klar formuliert ist. Es gibt allerdings Ausnahmen: Zum Beispiel in der Kunst. Die sehr naturalistische, fast schon lebensechte Darstellung des splitternackten Davids von Michelangelo ist nicht verboten, obschon er seinen kleinen Lümmel frei präsentiert. Weitere Beispiele: "Die nackte Maja" von Francisco Goya oder ganz krass "der Ursprung der Welt" von Gustave Courbet.
 Der Busen gilt als sekundäres Geschlechtsteil, ist also durchaus eines.

Sorry - bitte präzise bleiben. Nackte Brüste sind keine Pornographie!!! Als Geschlechtsteile gelten ausschliesslich die Genitalien (Penis und Scheide). Der Busen ist kein Geschlechtsteil. Er ist lediglich ein sekundäres Geschlechtsmerkmal und daher auch nicht "pornographisch".
#86980 PeachBall
Antwort auf Beitrag 86976
Im Prinzip dürfen pornographische Darstellungen Jugendlichen unter 16 Jahren NICHT zugänglich gemacht werden.

Was heisst da "im Prinzip"? Die Rechtslage ist ganz klar, man darf pornografische Darstellungen Personen unter 16 Jahren nicht zugänglich machen. Wenn doch, dann ist es ein Verstoss gegen StGB Art. 197 und kann mit entsprechenden Bussen geahndet werden. Da nützt auch ein "Ich bin über 18" Knopf auf der Startseite nichts. Es gibt aber gewisse Zahlungsanbieter, welche das einfach vorschreiben - wie sinnlos es auch ist.
der Busen ist KEIN Geschlechtsteil

Der Busen gilt als sekundäres Geschlechtsteil, ist also durchaus eines. Das Zeigen gilt in der Schweiz aber nicht als pornografisch, folglich erlaubt.
Die meisten Plattformen lassen die Darstellung von Geschlechtsteilen zu. Es sind nur ganz wenige (z.B. die Genannten), die noch Sittenpolizei spielen. 

Mit Verlaub, das ist nun eine der doofsten Aussagen ever. Jede Plattform, welche die Darstellung von Geschlechtsteilen zulässt, verstösst gegen StGB Art. 197. Ich stimme zu, dass die Polizei wahrscheinlich besseres zu tun hat als denen aktiv nachzurennen. Wenn aber jemand der Polizei einen solchen Verstoss meldet, muss sie aktiv werden. Und nur, weil Du niemanden kennst, der deswegen gebüsst wurde, heisst es nicht, dass es solche Fälle nicht gibt. Ich kenne persönlich sogar zwei. Bei geringfügigem Verschulden war die Busse 500 CHF.
Zum Glück ist die Schweiz diesbezüglich immer noch sehr liberal! In der EU siehts dann anders aus.

Da stimme ich zu, doch wenn man die aktuellen Tendenzen, vorallem aus UK und USA anschaut, dann kann es auch hier richtig übel werden. Im Visier stehen die Tube-Seiten, welche seit jeher auf Jugendschutz verzichten. Es gibt bereits mehrere US-Staaten, wo pornografische Angebote nur noch gegen Altersverifizierung (Ausweiskontrolle) zugänglich gemacht werden dürfen. Gleiches baut UK auf, ich war gerade letzte Woche an einem Vortrag der UK Regulierungsbehörde zu dem Thema. Es läuft ziemlich viel im Bereich des Jugendschutzes, leider aber mit der Tendenz ins andere Extrem zu gehen wie es aktuell ist.
#86976 spektrum28
Antwort auf Beitrag 86975
Ich habe mir die Seite kurz angeschaut und sehe nur wenig Schamlippen oder männliche Geschlechtsteile. 
Aber ganz grundsätzlich: Im Prinzip dürfen pornographische Darstellungen Jugendlichen unter 16 Jahren NICHT zugänglich gemacht werden. Weder in Bild, noch Text. Pornographisch heisst: Die Abbildung von Geschlechtsteilen (vorallem im erregten Zustand) und die explizite Darstellung von sexuellen Handlungen. Punkt! Nicht dazu gehören nach Schweizer Gesetz nackte Busen (der Busen ist KEIN Geschlechtsteil) und normale Dildos (ausser sie sehen wie echte Penisse aus). 

Soviel zu den Gesetzen. Nun zur Realität: Mitterweilen haben die Behörden zum Glück besseres zu tun, als Geschlechtsteile im Internet zu suchen. Seit dem Internet ist es schlichtwegs unmöglich, Kinder vor solchen (eigentlich harmlosen) Bildern zu schützen.
Es ist gut, dass sich die Behörden den wirklichen Problemen widmen: Pädophilie, Menschenhandel, Zwangsprostitution etc.. Damit haben sie mehr als genug zu tun!


Die Realität spiegelt sich auch in den Inserateplattformen wieder: Die meisten Plattformen lassen die Darstellung von Geschlechtsteilen zu. Es sind nur ganz wenige (z.B. die Genannten), die noch Sittenpolizei spielen. 
Ich kenne keine einzige Plattform, bzw. Anbieterin in der Schweiz, die wegen der Darstellung von nackten Tatsachen schonmal angeklagt oder sogar verurteilt wurde. Zum Glück ist die Schweiz diesbezüglich immer noch sehr liberal! In der EU siehts dann anders aus. Und in den USA ist ja sogar schon ein nackter Busen bereits des Teufels!

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