Ich habe ja geschrieben, dass die Rechtslage klar ist. Aber in der Realität wird das längst nicht mehr so streng geahndet. Irgendwann müssen diese Gesetze angepasst werden - genau so wie die Gesetzgebung bezüglich der sogenannt weichen Drogen (Canabis). Es ist einfach nicht mehr zeitgemäss!
Mit "im Prinzip" meinte ich eben, dass das Gesetz klar formuliert ist. Es gibt allerdings Ausnahmen: Zum Beispiel in der Kunst. Die sehr naturalistische, fast schon lebensechte Darstellung des splitternackten Davids von Michelangelo ist nicht verboten, obschon er seinen kleinen Lümmel frei präsentiert. Weitere Beispiele: "Die nackte Maja" von Francisco Goya oder ganz krass "der Ursprung der Welt" von Gustave Courbet.
 Der Busen gilt als sekundäres Geschlechtsteil, ist also durchaus eines.

Sorry - bitte präzise bleiben. Nackte Brüste sind keine Pornographie!!! Als Geschlechtsteile gelten ausschliesslich die Genitalien (Penis und Scheide). Der Busen ist kein Geschlechtsteil. Er ist lediglich ein sekundäres Geschlechtsmerkmal und daher auch nicht "pornographisch".