Antwort auf Beitrag 98399
Wie soll man sich denn Verhalten, wenn man beim Erstbesuch feststellt, dass die Dame weder Deutsch noch Englisch kann und die Kommunikation schwierig ist? Direkt umkehren und verschwinden? Damit macht man der WG vermutlich keinen Gefallen. Womöglich wird der Zuhälter sie aufgrund der entgangenen Einnahmen erst recht drangsalieren und sie vielleicht sogar beschuldigen, sie hätte den Freier in die Flucht geschlagen. Der Gang zur Polizei ohne konkrete Hinweise (die Tatsache, dass sie sich nicht verständigen kann, reicht kaum als Verdacht) richtet wohl ebenfalls nur noch weiteren Schaden an. Eine fehlende Arbeitserlaubnis zum Beispiel wird der WG zum Verhängnis, die sich aufgrund der Sprachbarriere nicht wehren kann. Ich denke, am besten ist es, den Termin als Kunde trotzdem wahrzunehmen, aber mit Behutsamkeit. Nur so ist eine Beurteilung der Situation möglich. Bei klaren Warnzeichen (WG wirkt geistesabwesend, traurig, ist auf Drogen oder zeigt Spuren von körperlicher Gewalt) ist der anschliessende Gang zur Polizei angebracht. Absolut verwerflich, aber leider oftmals Tatsache, ist, wenn man eine klar erkennbare Notsituation ausnutzt und dabei auch noch Grenzen bewusst überschreitet, zum Beispiel durch Erzwingen von AO oder Preisdrückerei.