Die Idee des Erstposter in diesem Thema war die allgemeine Sache, dass sich eine Inserateplattform nicht an die eigenen Regeln hält.

Und wir sind hier jetzt wieder einmal etwas abgedriftet zum Thema A und O. - was ja nur ein «Teilproblem» ist!

Punkt 1: Grundsätzlich ist es erlaubt, diese gefährliche Praktik auszuüben. Gemäss Internet ist es verboten im Tessin, in Genf und der Waadt sowie in Basel Stadt und Zürich (ohne Gewähr). Früher als ich noch jünger war lautete das Codewort «gefühlsecht» - heute ist es ein anderes.... 

Punkt 2: Poppers anbieten ist erlaubt, der Handel und Verkauf eigentlich nicht. Aber sie werden oft als «Raumduft» oder so ähnlich verkauft. Hingegen wären die Erotikpillen eigentlich rezeptpflichtig und nicht ganz so legal. Viele wissen auch nicht, dass eine Kombination lebensgefährlich sein kann. Müsste man eigentlich zum eigenen Schutz «rezeptpflichtig» svhreiben, aber wer macht das schon (kleiner Smiley).

Punkt 3: Falsche oder geklaute Bilder ist illegal und könnte zu Problemen führen, was aber in der Regel nicht der Fall ist. Aber hier wird eindeutig gegen das Gesetz verstossen. 

Summa-Summarum: Wenn sich ein Inserate-Portal so Regeln auflegt, dann wird das natürlich vom Gesetz auch so verlangt. Der Betreiber wäre verpflichtet, das zu kontrollieren und entsprechend zu handeln.

Kleiner Nachsatz: dass der Eintrag eines zusätzlichen Kantons noch zusätzlich kostet kann ich fast nicht glauben, Aber offenbar siegt hier die Geldgier. Wenn ich ein Inserat in Luzern suche, dann will ich nicht noch aus Zürich, Bern und Aargau auffinden. Andernfalls kann ich das ja bei der Suche ankreuzen.

Aber eben... «In der Praxis wird nicht alles konsequent kontrolliert».