Mia hat mir eben eine Nachricht gesandt, mit einem Bild von mir aus dem Internet und meinem Namen.


Dies als Drohung, weil ich hier die Wahrheit über sie geschrieben habe.

Diese Informationen kann Sie nur von Ihrer Vermieterin bei Models for You erhalten haben, aus der TWINT-Bank-Zahlung.

Dies ist ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis und Datenschutz:

In der Schweiz wird ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis streng geahndet. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet primär Artikel 47 des Bankengesetzes (BankG).

Vorsätzliche Verletzung: Wer absichtlich Informationen über Bankkunden an unbefugte Dritte weitergibt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätze) bestraft werden.

Fahrlässige Verletzung: Wenn das Geheimnis aus Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit verletzt wird, droht eine Busse von bis zu 250'000 Franken.

Bei Verstössen gegen das Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz gibt es seit der Revision im September 2023 deutliche Verschärfungen. Ein zentraler Unterschied zum Bankgeheimnis: Hier werden vor allem die verantwortlichen Personen persönlich bestraft, nicht das Unternehmen als Ganzes.

Maximalbusse: Verstösse können mit einer Busse von bis zu 250'000 Franken geahndet werden.