Solange diese Tätigkeit keine Akzeptanz als Beruf erfährt kann es keine Verbände/Gewerkschaften geben von welchen Definitionen, Standarts und Regelungen vertreten werden. Bis dahin kann jede und jeder sich ab dem 18.Altersjahr für erotische/sexuelle Dienstleistungen anbieten. Das steht im Einklang dazu, dass jeder in der Schweiz frei ist sich zu äussern und zu handeln und ebenso dafür verantwortlich ist.
Wenn das geändert werden soll, dann müsste man zwangsläufig weitere Hürden einbauen, z.B. in Form einer Registrierungspflicht für Sexarbeiter. Deutschland ist diesen Weg ein Stück weit gegengen, mit einer Registrierungs und Erlaubnispflicht, und die Prosituierten sind gar nicht begeistert. Die Wikepedia hat die Kritik
gut zusammengefasst.
Es widerspricht auch etwas dem generellen Trend, z.B. sind die Anforderungen für den gastronomischen Betrieb (Wirtepatent) gesunken, obwohl von verdorbenen Essen auch Gefahren ausgehen.
Sinnvoll fände ich allenfalls eine Pflicht für regelmässige Gesundheitskontrollen, aber auch dort gibt es Probleme mit der Abgrenzung. Bei einem Handjob oder gewissen BDSM-Praktiken sind die Risiken gering, Frauen die gelegentlich Escort machen um die Kasse aufzubessern, haben weniger Kontakte als eine Frau die damit im Studio den Lebensunterhalt bestreitet.
Wegen der Mobilität der Branche stellt sich die Frage der Rechtsdurchsetzungen, verbunden mit der Gefahr, dass mehr in den Graubereich abtaucht.