Das ist eigentlich ein *schöner" Fall, denn hier ist Opfer und Täter bekannt. Das Inserateportal kann hier in der Tat nicht so viel tun, ausser die Bilder zu sperren. Ich wage mal zu behaupten, dass viele dies tun werden, wenn eine glaubwürdige Beschwerde erfolgt. Dass beim gennanten Inserat die Bilder gewechselt wurden, deutet doch darauf hin.

Letztendlich können nur zwei Beteiligte etwas tun: 1. Die abgebildete Person und 2. der Urheber, also der Fotograf. Erstere kann eine Persönlichkeitsverletzung einklagen, letzterer eine Urheberrechtsklage einrechen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Polizei direkt aktiv werden könnte. Nach meinem Verständnis sind das Zivildelikte, folglich ein Anwalt die erste Anlaufstelle.

Was aus dem Beitrag nicht hervor geht sind die Details, welche nicht ganz schlüssig sind. Sind die Bilder nun von einem privaten Facebook-Konto oder von der Webseite eines Massagesalons? Auf jeden Fall klingt es danach, als ob diese Frau tatsächlich mal als Masseurin gearbeitet hat. Also stellt sich die Frage, wer hat das Foto gemacht und mit welchen Vereinbarungen.