Antwort auf Beitrag 92937
Ich würde ja gerne einen ernsthaften und fundierten Beitrag zu diesem Thema liefern, aber leider scheitert mein Wille Ernsthaftigkeit an den Tag zu legen schon am Nebensatz: »Selbst wenn es alle Beteiligten freiwillig und von Herzen tun?»
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass mit «Beteiligten» die Sexarbeiterin und der Kunde gemeint sind.
Für die Sexarbeiterin würde das in etwa folgendes bedeuten: Sehet her, ich bin die Mutter Teresa der ungestillten sexuellen Bedürfnisse. Kommt her zu mir alle, die ihr geil und unbefriedigt seid, so will ich euch erquicken! – Aber, bei aller Nächstenliebe und Grossherzigkeit – ein Quickie kostet übrigens 100 CHF.
...und für den Kunden: nein, nicht meine Genitalien sind der «eigentlichen Brennpunkt meines Willens», sondern mein grosses Herz hat mich zu Dir geführt (und natürlich meine Frau, die ihren «ehelichen Pflichten» nicht nachgehen will und mir nicht alle drei Löcher zur Verfügung stellt).
Will heissen: sollte man in Betracht ziehen, diesen absurden Nebensatz zu streichen, werde ich mich gerne mit Ernsthaftigkeit dem eigentlichen Thema widmen.