Die Frau kriegt (theoretisch) mit anderen Worten KEINEN Schadenersatz.
Sondern bloss das vereinbarte und ihr noch zustehende Geld. !!!

Ob sie dieses Geld dann wirklich zu sehen kriegt und wann .. wäre dann noch eine Zusatzfrage..

Damit wird sie genau gleich behandelt wir ein Wirt der um die Zeche geprellt wird, oder ein Coiffeur, bei dem die Kundin vorgibt, im Auto das Portemonnaie holen zu müssen, und dann nicht wieder auftaucht. Ich kann hier zumindest nicht erkennen, dass sie schlechter behandelt wird. Das mag aus Sicht des Opfers nachteiligt sein, aber es ist keine spezifische Schlechterstellung der Prostitution.
Natürlich ist das Ganze mühsam. Ich kenne auch Dienstleister die schon geprellt wurden, und bei kleineren Beträgen ist Abschreiben häufig "günstiger" als Betreiben oder Polizei einschalten.

Ich bin nicht Jurist, evt. kann jemand mit mehr Fachwissen ja erläutern, inwiefern man den Schaden der durch die Umtriebe entsteht, einfordern kann. Falls das auf dem Zivilweg erfolgt, sind wir aber schnell am Punkt dass die Kosten für den Anwalt zu teuer sind.
Wo käme oder kommt hier eigentlich die sog. Opferhilfe zum Zug?

Es handelt sich hier um ein simples Vermögensdelikt, der Frau wurde, soweit man sich auf den Pressebericht verlassen kann, weder Gewalt angetan, noch wurde sie bedroht oder sexuell missbraucht (Sie hat die Diensleistung erbracht im Glauben, der Täter würde bezahlen). Ich sehe nicht was die Opferhilfe hier machen sollte.
Der Tittel: Dafür hat er nun eine happige Geldstrafe kassiert. (hääh ?? welche denn??)
Denn die 'GELD-Strafe' von rund 11'000 Franken beinhaltet nun auch einen Anteil der bereits bedingt ausgesprochenen bedinten Geldstrafe aus Februar 2023!! (von wieviel)

Der Bericht ist schlecht, es hat auch keinen Link auf der Strafbefehl (ich weiss nicht ob dieser öffentlich wäre, zumindest in geschwärzter Form ohne Namen und Adressen, gefunden habe ich auf die Schnelle nichts, aber ich bin auch kein Jurist).
Der Täter scheint da gut weg zu kommen. Denn Delikte im  Bereich Geldfäslchung und somit Betrug  können zu Freiheitsstrafem führen.  Auch wenn es - falls es - bloss um 8 Hunderternoten gehandelt hat. (was ich zu bezweiflen wage)

Einen Eintrag im Strafregister wird er damit garantiert kassieren, und das kann je nach Berufsfeld starke Auswirkungen haben. Selbst im Handwerk musst du bisweilen einen Auszug einreichen.