Antwort auf Beitrag 88562
Achtung, jetzt wirds etwas trocken: In der Schweiz herrscht bekanntlich Vertragsfreiheit, d.h. jede Person hat das Recht, frei zu entscheiden, ob und mit wem sie einen Vertrag eingeht. Wenn die Dame zur Entscheidungsfindung ein Foto will, kann sie danach fragen. Der Kunde hat das Recht, diese Forderung abzulehnen, doch dann kommt kein Vertrag zustande, wenn die Dame darauf beharrt.
Etwas problematischer sehe ich es allerdings, wenn ein Termin schon vereinbart wurde (d.h. juristisch besteht nun ein Vertrag, selbst wenn er nur mündlich abgeschlossen wurde) und die Dame macht die Erfüllung nachträglich von einem Foto abhängig, so wie im geschilderten Fall - also wäre das eine einseitige Vertragsänderung. Ähnliches ist mir auch einmal passiert. Ich stand zur vereinbarten Zeit vor der Tür und das Girl fragte mich dann nach einem Selfie, das ich ihr per WA schicken sollte, bevor sie aufmacht. Da ich extra hingefahren war und keine Lust hatte, unverrichteter Dinge wieder zu gehen, kam ich der Forderung nach und das Treffen fand statt. Aber ja, war schon etwas merkwürdig.