Die Rechtslage in aber der CH ist in einigen Dingen anders als in der EU.

Also darf in der Schweiz ein Bild einer minderjährigen Person auf einer Erwachsenen Unterhaltung Seite veröffentlicht werden?? Kann ich mir nicht vorstellen! Falls ja muss man da DRINGEND über die Gesetzesbücher!! 
Ich bin nicht KUNDE von den Damen bei denen ich Einblick habe in ihre Arbeit. Sie sind KUNDINNEN von mir.

Aluminium, du hast doch sogar meine Antwort zitiert 🙂 Ich hatte nichts von Kunden geschrieben, ich weiss Bescheid. deshalb schrieb ich auch ausdrücklich 
euch "vertrauten" Männern 

Ich bleibe dabei, diese Liste ist ausdrücklich für Sexdienstleister/innen gedacht und das sollte respektiert werden. Auch von dir. Das hast du direkt bestätigt indem du hier einen Auszug davon geposted hast.