@Unbekannt91.. da hast du  recht:
Die Rechtslage ist unklar: Zwar schützt das Strafrecht Kinder vor Gewalt. Ein eigentliches Züchtigungsverbot gibt es aber nicht. Selbst das Bundesgericht sieht körperliche Züchtigung im Rahmen der Familie nicht als physische Gewaltakte an, wenn sie ein gewisses von der Gesellschaft akzeptiertes Mass nicht überschreitet und die Bestrafung nicht allzu häufig wiederholt wird.

Der Bundesrat will das nun ändern. Er schlägt deshalb vor, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung explizit im Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, ihre Kinder «ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt» zu erziehen.

wobei in meiner Erinnerung der BR dann doch nicht drarauf eingehen will, weil die Kidner genügend geschützt etc.. etc.. etc. seien