Und wer ist schuld...? Natürlich wieder einmal die Politik:
Wenn sich eine Frau aufgrund falscher Versprechungen auf die Migration oder eine Arbeitsstelle ein­ge­lassen hat, wenn sie Schulden oder überhöhte Vermittlungssummen ab­zah­len muss und durch Drohungen und Gewalt in einer Zwangslage gehalten wird, wenn ihre Ar­beitskraft etwa in einem Privathaushalt oder in der Sexindustrie ausgebeutet wird, dann liegt Frauenhandel vor. 

Eine Rahmenbedingung für den Frauenhandel in der Schweiz ist die hiesige repres­sive Migrationspolitik und der Mangel an legalen und sicheren Arbeits­möglichkeiten für niedrig quali­fizierte Migrantinnen. Frauen finden in der Schweiz, wenn überhaupt, dann meist nur in «typisch weiblichen» Tätigkeiten Arbeit: im Pflegesektor, in der Hausarbeit oder in der Sexarbeit. Viele Frauen aus Drittstaaten sind ille­galisiert und arbeiten im Sexgewerbe oder in anderen Branchen unter rechtlich un­geschützten Bedingungen. Das macht sie verletzlich gegenüber Frauenhandel.


Quelle: FIZ Fachstelle