Natürlich möchte Deine Sexarbeiterin ihre Dienste in dieser Wohnung anbieten, so wie alle anderen Sexarbeiterinnen auch. Wirklich niemand kann sich eine private Wohnung leisten und woanders arbeiten,die ja auch betahlt werden muss. Eine Wohnung kann man nur mit B-Bewilligung bekommen, Beruf und Einkommen muss man auch vorweisen. Die Behörde setzt sich mit dem jetzigen Vermieter in Verbindung, er muss Referenz geben, ob sie ihre Miete bisher rechtzeitig bezahlt hat.  Ein Auszug vom Betreibungsamt muss auch vorgelegt werden.               Wer gibt schon eine private Wohnung für Sexarbeit preis, wo Ärger mit daran hängt.   Du weisst, das Du Dich durch diese Aktion strafbar machst und alle anderen auch, die darauf eingehen.