Wohungs Suche

#81704 Rockboard
Hallo
Eine sehr gediegene Frau aus eropäischem Raum - Kundin von mir - möchte in Luzern eine Wohung mieten.
Sie arbeitet mit Bewilligung L  im XBusiness und ist 2023 Kandidatin für B. Sie ist vo der eleganteren, sehr unauffälligen aber schönen 'Sorte' und würde sicher nicht auffallen.
Der Schwanzbeisser ist, dass die Agenturen und Versicherungen und Pensionskassen jemand ohne 'ordentlichen' Beruf und dazu noch L keine Wohungen vermieten und alle nach dem gleichen Schema vorgehen. Der Club bei dem sie arbeitet, als Arbeitgeberangabe nicht taugt und das sicher nicht fördert. Denn sie könnte ja dann an einem anderen Ort arbeiten gehen. 

So vermute ich mal, dass ein Privater Vermieter vielleicht eine Wohnung auf Grund von Vertrauen und hinterlegtem  Depot ihr eine Wohung vermieten würde. Wer sie kennen lernt, weiss, die Frau ist 100% ok. Die Wohung muss nicht top sein (wird es auch nicht) Aber es geht um einen Wohnsitz und vor allem nicht um darin Xbusiness anzubieten. Hat jemand eine (brauchbare) Idee, die weiter hilft  und ich an sie weiter leiten kann?

Antworten 5 NEU > ALT

#81796 Rockboard
Antwort auf Beitrag 81704
vielen Dank an allfällige Mitdenkende. Sie hat teine Lösöung gefunden.
#81792 Rockboard
Antwort auf Beitrag 81758
sie spricht bedes.. Deutsch mit B1/B2 und Englisch A2 bis B1
#81791 Rockboard
Antwort auf Beitrag 81784
Sorry Frank. Du machst ein heilloses Dürenande mit Fakten Recht. Ich verzichte auf eine komplette Aufzählung.

Und die Anfrage ist so formuliert wie sie ist und wenn du da keine besser Idee dazu hast, ist dein Beitrag flüssiger als flüssig.. 

btw.; Die 'Behörde' (welche?) interessiert das bisherige Zahlungsverhalten gegenüber Vermierter aber nicht einen Sou.
#81784 Frank1965
Antwort auf Beitrag 81704
Natürlich möchte Deine Sexarbeiterin ihre Dienste in dieser Wohnung anbieten, so wie alle anderen Sexarbeiterinnen auch. Wirklich niemand kann sich eine private Wohnung leisten und woanders arbeiten,die ja auch betahlt werden muss. Eine Wohnung kann man nur mit B-Bewilligung bekommen, Beruf und Einkommen muss man auch vorweisen. Die Behörde setzt sich mit dem jetzigen Vermieter in Verbindung, er muss Referenz geben, ob sie ihre Miete bisher rechtzeitig bezahlt hat.  Ein Auszug vom Betreibungsamt muss auch vorgelegt werden.               Wer gibt schon eine private Wohnung für Sexarbeit preis, wo Ärger mit daran hängt.   Du weisst, das Du Dich durch diese Aktion strafbar machst und alle anderen auch, die darauf eingehen.
#81758 DeusExMachina
Hi, spricht die Dame denn Deutsch oder Englisch?
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