Im Kanton Zürich müssen sich die Girls registrieren bzw. müssen die entsprechenden Angaben machen und eine Erklärung unterschreiben damit die Polizei prüfen kann, ob sie bereits straffällig geworden sind. Das geht weit über eine normale Arbeitsbewilligung hinaus und daher - sofern nicht illegal hier, was an den bekannten Adressen kaum der Fall ist - wird wohl keine Dame minderjährig sein.
Diese zusätzliche Prüfung erfolgt allerdings nur, wenn der Vermieter/Inhaber nicht ständig vor Ort ist was meistens der Fall sein dürfte.