Die Verordnung ist klar und unmissverständlich. Im Kanton ZH ist jegliche Prostitution bis mindestens am 10. Januar 2021 verboten! Prostitution = sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung! 
Hier die Details: 
https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2020/12/kanton-zuerich-setzt-neue-massnahmen-zur-bekaempfung-der-corona-.html

Strafbar machen sich in jedem Fall die Prostituierten und die Bordellbetreiber. Und die Freier werden wohl auch kaum ungeschoren davonkommen, wenn sie erwischt werden.  

Ob uns das gefällt oder nicht. So ist das nun halt! Aber keine Sorgen...das Problem Corona wird nächstes Jahr (2021) weitestgehend gelöst sein. Impfgegner hin oder her.