Besuch bei Prostituierten verboten/strafbar oder nicht KANTON & STADT ZÜRICH ??

#71623 Dauergeil
Hallo

Ist es jetzt momentan VERBOTEN oder STRAFBAR, wenn man zu einer Prostituierten geht im Kanton Zürich ?
Bekommt man eine Busse oder Strafe und, sind alle Erotikbetriebe geschlossen Sauna-Clubs/Bordelle/Appartements wo die Frauen privat arbeien/auf der Strasse usw....?
Ich habe gehört es ist nicht verboten in die Appartements/Wohnungen zu gehen wo die Frauen privat alleine arbeiten ?
Und warum ist es in manchen Kantonen verboten, oder die Clubs sind geschlossen und in anderen Kantonen nicht ?
Bitte nur ernste richtig gemeinte Antworten und keine dummen Sprüche oder so.^^

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#71627 spektrum28
Antwort auf Beitrag 71625
Das Epidemiengesetz, welches seit 2016 in Kraft ist (vom Volk angenommen) erlaubt dem Bundesrat solche Verbote/Massnahmen. 
 Zitat "Dauergeil": Das habe ich schon gelesen. Das ist auch der Grund warum ich hier frage.
Schon komisch dass der Bundesrat, oder wer auch immer irgendwelche Gesetze willkürlich ändern kann ohne Grundlage...Normalweise ist die Prostitution und der Besuch nicht verboten in der Schweiz....jetzt auf einmal doch....

Der Bundersat hat also durchaus die Kompetenz, solche Massnahmen zu beschliessen. Im Moment ist es allerdings nicht der Bund, sondern einzelne Kantone, die der Erotikbranche einen Riegel schieben. Auch dies erlaubt das Gesetz.
Wenn eine Frau kein Geld für Sex nimmt, und trotzdem mehrere sexuelle Kontakte hat wird ihr dies auch nicht verboten, und zuhause kontrolliert auch niemand wer mit wem unter der Bettdecke liegt....

Bei einem Total-Lockdown würde genau das passieren. Aber so weit sind wir zum Glück nicht - oder noch nicht. 
Zitat "Tobi6"   Dass die Erotikbetriebe in Kantonen schliessen müssen in welchen Bars/Clubs/Restaurants zu sind kann ich ja noch nachvollziehen, dann geht es ja am ehesten noch um Gleichbehandlung. Wenn aber Kantone letztere offen lassen und nur Erotikbetriebe schliessen oder gar Prostition ganz verbieten wie in Zürich, denke ich ist das hauptsächlich politisch motiviert und in der Tat unfair.

Tja-das mit der Fairness ist in einer solchen Situation tatsächlich schwierig. Dies betrifft aber nicht nur die Erotikbranche. Man hört ja täglich, wie einzelne Branchen sich über mangelnde Fairness beklagen: Kulturbranche, Tourismusbranche, Gastgewerbe und und und. Totale Fairness wäre wohl nur bei einem Total-Lockdown möglich. Dann darf niemand mehr nichts. Aber wollen wir das? Wohl eher nicht.
#71626 Tobi6
Antwort auf Beitrag 71625
Im Frühjahr hatte der Bundesrat Prositution ja ausdrücklich verboten, jetzt tut er das nicht.

Dass die Erotikbetriebe in Kantonen schliessen müssen in welchen Bars/Clubs/Restaurants zu sind kann ich ja noch nachvollziehen, dann geht es ja am ehesten noch um Gleichbehandlung. Wenn aber Kantone letztere offen lassen und nur Erotikbetriebe schliessen oder gar Prostition ganz verbieten wie in Zürich, denke ich ist das hauptsächlich politisch motiviert und in der Tat unfair.

Und eine Grundlage hat das ganze ja leider schon (Epidemiengesetz).

Seien wir doch einfach froh dass es in den meisten Kantonen noch Möglichkeiten gibt, die Schweiz ist ja nicht so gross dass man nicht ein paar Kilometer fahren kann wenn man ein wenig Spass möchte. Das führt die gewünschte Mobilitätseinschränkung dann zwar ad absurdum, aber das haben sie dann halt von unnötigen Verboten.
#71625 Dauergeil
Antwort auf Beitrag 71624
Das habe ich schon gelesen. Das ist auch der Grund warum ich hier frage.
Schon komisch dass der Bundesrat, oder wer auch immer irgendwelche Gesetze willkürlich ändern kann ohne Grundlage...Normalweise ist die Prostitution und der Besuch nicht verboten in der Schweiz....jetzt auf einmal doch....
Soviel zum Thema Rechtsstaatlichkeit und Demokratie usw., obwohl es nicht mal bewiesen/belegt ist 
dass sich durch Sexarbeit  die Coronazahlen erhöhen.....!
Wenn eine Frau kein Geld für Sex nimmt, und trotzdem mehrere sexuelle Kontakte hat wird ihr dies auch nicht verboten, und zuhause kontrolliert auch niemand wer mit wem unter der Bettdecke liegt....
#71624 spektrum28
Antwort auf Beitrag 71623
Die Verordnung ist klar und unmissverständlich. Im Kanton ZH ist jegliche Prostitution bis mindestens am 10. Januar 2021 verboten! Prostitution = sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung! 
Hier die Details: 
https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2020/12/kanton-zuerich-setzt-neue-massnahmen-zur-bekaempfung-der-corona-.html

Strafbar machen sich in jedem Fall die Prostituierten und die Bordellbetreiber. Und die Freier werden wohl auch kaum ungeschoren davonkommen, wenn sie erwischt werden.  

Ob uns das gefällt oder nicht. So ist das nun halt! Aber keine Sorgen...das Problem Corona wird nächstes Jahr (2021) weitestgehend gelöst sein. Impfgegner hin oder her.
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