Die wo artig ihre Steuern und AHv bezahlt haben die letzten Jahre, bekomme genauso 80% Erwerbsersatz, SEIT Mitte Sept (Rückwirkend) wie sie es auch schon von März bis Mitte Sept bekommen haben

Hier der Text den du bei der AHV findest:
Wofür gibt es Corona-Entschädigung und wer hat Anspruch?
Selbständig­erwerbende, die infolge von Mass­nahmen gegen das Corona­virus pro Monat eine Umsatz­einbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum durch­schnittlichen Umsatz der Jahre 2015 bis 2019 hatten, können Corona-Entschädigung beantragen. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen von mindestens CHF 10'000.00 im Jahr 2019. Corona-Entschädigung ist auch möglich für die mitarbeitenden Ehepartner oder eingetragenen Partner.
Der Anspruch besteht ab dem 17. September 2020 bis zum 30. Juni 2021.