Die wo artig ihre Steuern und AHv bezahlt haben die letzten Jahre, bekomme genauso 80% Erwerbsersatz, SEIT Mitte Sept (Rückwirkend) wie sie es auch schon von März bis Mitte Sept bekommen haben
Hier der Text den du bei der AHV findest:
Wofür gibt es Corona-Entschädigung und wer hat Anspruch?
Selbständigerwerbende, die infolge von Massnahmen gegen das Coronavirus pro Monat eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz der Jahre 2015 bis 2019 hatten, können Corona-Entschädigung beantragen. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen von mindestens CHF 10'000.00 im Jahr 2019. Corona-Entschädigung ist auch möglich für die mitarbeitenden Ehepartner oder eingetragenen Partner.
Der Anspruch besteht ab dem 17. September 2020 bis zum 30. Juni 2021.