@hugosan

Es gibt kein Recht auf Sex in der Ehe. In der Schweiz ist die Vergewaltigung in der Ehe erst seit 1992 strafbar und erst seit 2004 ein Delikt, das auch von Amtes wegen geahndet wird.

Vergewaltigung ist nach Artikel 36 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person.

Die eigene Frau. Na ja, das wird schwierig. Das würde dann schon an Vergewaltigung in der Ehe zählen....