Das trifft uns wieder am «härtesten». Ob sich ein Ausflug in einen benachbarten Kanton lohnt?
Aktuelle Vorschrift betreffend Pandemie: «Erotikbranche: Erotik- und Sexbetriebe sind für das Publikum geschlossen.»
Bern und Umgebung sowie die Innerschweizer Kantone sind aber jedoch keine Alternative. Bleiben also noch Zürich und der Kanton Aargau.
Einverstanden?!
Antwort auf Beitrag 71141
Leider ist es wieder die Erotik-Branche die es trifft.......
Was AG und ZH betrifft, bin ich auch sehr gespannt. Kann mir nur schwer vorstellen dass diese Kantone nicht mitziehen werden.
Antwort auf Beitrag 71140
@hugosan
Es gibt kein Recht auf Sex in der Ehe. In der Schweiz ist die Vergewaltigung in der Ehe erst seit 1992 strafbar und erst seit 2004 ein Delikt, das auch von Amtes wegen geahndet wird.
Vergewaltigung ist nach Artikel 36 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person.
Die eigene Frau. Na ja, das wird schwierig. Das würde dann schon an Vergewaltigung in der Ehe zählen....