Hat zwar langsam nicht mehr viel mit dem Thema zu tun, aber ich glaube Faruk und Spektrum, ihr beide redet nicht vom gleichen. Aktuell gibt es die Kurzarbeitsentschädigung wie auch Taggeld. Das sind zwei unterschiedliche Entschädigungen, abhängig davon wie man arbeitet/angestellt ist.

4200 maximal (resp. 80% davon) bekommen momentan Angestellte der eigenen Firma, also solche, die den Lohn als Inhaber von ihrer eigenen AG/GmbH beziehen. Das läuft als Kurzarbeitsentschädigung (welche an die Firma ausbezahlt wird).

Taggeld (max. 196 pro Tag) gibt es für Selbstständigerwerbende, die ihre Arbeit aufgrund der Corona-Einschränkungen derzeit nicht ausüben können. Selbstständigerwerbende hier sind solche, die ihre Einnahmen über die private Steuererklärung deklarieren und natürlich dafür AHV abrechnen.

Ich nehme an, die wenigsten Prostitutierten haben eine eigene AG oder GmbH, folglich sind sie klassisch selbstständigerwerbend wodurch ein Anspruch von maximal 196 pro Tag gilt. Maximalauszahlung gibt es, wenn das durchschnittliche Monatseinkommen bei 7350 oder höher liegt. Hier bei der AHV nachzulesen: https://www.ahv-iv.ch/p/6.03.d