Guten Tag
 
Der Bundesrat hat ein Berufsverbot für Sex-Arbeiterinnen verhängt, die Prostitution ist mindestens bis 31.08.2020 verboten. Die COVID-19 Verordnung 2 verstösst jedoch gegen die Bundesverfassung. Verletzt werden sowohl die Grundrechte der Sex-Arbeiterinnen auf freie Berufsausübung (Art. 27. Abs. 1 BV), als auch das allgemeine Gleichheitsgebot (Art. 8 BV). Einzelheit entnehmen Sie bitte der Petition.
 
Die Lobby der Sex-Branche ist schwach, es gibt keinen Verband, der die Kräfte bündelt und sich für unsere Interessen einsetzt. Damit wir uns in Bern Verhör schaffen, müssen wir alle zusammenstehen. Nur so können wir den Bundesrat zu einem Umdenken bewegen und eine frühere Freigabe der Prostitution erreichen, die Lobby der Gastonomen hat es vorgemacht.
 
Diese Petition zwingt den Bundesrat zum Handeln. Je mehr Betroffene und Unterstützer sie unterschreiben, umso besser. Machen auch Sie mit! Es ist auch Ihren Interesse, dass die Sex-Arbeiterinnen so schnell als möglich wieder ihre Dienste anbieten können.
 
Fordern Sie die Besucher Ihrer Webseite auf, bei unsere Petition mitzumachen. Besten Dank für Ihre Unterstützung!
 
Forderungen der Petition:
 
1. Aufhebung des Berufsverbotes für Sex-Arbeiterinnen - Hilfsweise: Zulassung von erotischen Massagen
 
2. Zulassung von Kleinst-Bordellen mit bis zu 2 Sex-Arbeiterinnen und strengem Schutzkonzept
 
https://www.openpetition.eu/ch/petition/online/aufhebung-des-berufsverbotes-fuer-sex-arbeiterinnen-zulassung-von-kleinst-bordellen#petition-main

FloraG