Antwort auf Beitrag 69535
Sorry, das Problem betrifft nicht nur Sexworker , darunter Prostituirte, Tantra Anbieter uvm, sondern alle selbständig erwerbende als Einzelfirmen. Sei es Masseuren, Therapeuten, Betreiber von Lädeli usw....
Die Erwerbsauffallentschädigung der AHV über die Lockdown Zeit, reicht nicht zum überleben. Und zwar für ALLE.
"Prostituirte" die geregelt arbeiten und als Selbständigerwerbend angemeldet sind, werden genauso entschädigt wie die andere.
Sie sind genauso betroffen und keinesfalls nachteilig behandelt.