@solothurner45

eine Frage: Muss die Aufnahme heimlich gemacht werden oder darf die Dame davon wissen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird?

Falls sie nichts von der Aufnahme wissen darf, so wäre dies eine strafbare Handlung und Du begehst eine, in dem Du zu einer Sraftat anstifftest.


[B]Art. 179bis 1[/B]

Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche
Wer ein fremdes nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung aller daran Beteiligten, mit einem Abhörgerät abhört oder auf einen Tonträger aufnimmt,
wer eine Tatsache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie auf Grund einer nach Absatz 1 strafbaren Handlung zu seiner Kenntnis gelangte, auswertet oder einem Dritten bekannt gibt,
wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt oder einem Dritten zugänglich macht,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


MfG

Hexermeister