Antwort auf Beitrag 8640
ich denke aber, das es hier ums Deutsche Recht geht. Ich hab das auch schon mal gelesen.
Denn wir kennen kein URG, sondern nur OR, ZGB, SchKG, STGB MWSTGB, SVG und OBG. Weiss jetzt nicht, ob ich alle aufgezählt habe.
Und das Schweizer Recht ist ein wenig anders, als das Deutsche.
Zu diesem Fall, sicher wäre es besser gewesen, den Akku aufzuladen. Braucht ja nicht lange, meist in 2 Stunden ist das wieder voll. Aber ich denke, der hatte mal schon alles bei ebay oder sonstigem Portal vorgeschrieben, das nur noch die Fotos gefehlt haben. Somit wäre das halt ein Zeitersparniss gewesen.
Wenn man richtig sieht : egal welche site du besuchst, mit Fotos oder ohne Fotos. Der Inhalt bzw. mitunteranderem Flash, Videos, Bilder, Animationen (GIF) werden gespeichert. Ob du das nun willst, oder nicht.
Einzig die Einstellung im IE, Chrome, Mozilla kann man es verbieten, Dateninhalte zu speichern, so das bei einem späteren Besuch die Site schneller geladen wird. Bei Safari weiss ich das nicht, bin kein MAC-Benutzer.
Wenn man das oben eigentlich anschaut, vergeht jeder Computernutzer dem anderem geistigen Eigentum. Somit könnte der eigentlich jeden Verklagen, weil sein Bild auf der Festplatte des Site-Besucher gespeichert ist.
Nur halt Verhältnismässig unmöglich und einfach stupid.