Zwei Dinge:
Weiss ein Arschloch, dass die Frau auf Ruhe im Haus angewiesen ist.. (sog. private Wohung) ..so sie da ev. raus fliegt, wenn sich die anderen im Hause gestört fühlen. (ist ein valabler Kündigungsgrund)..So weiss er, dass er keine schlechten Karten hat, sich an ihr mit wenig Widerstand vergehen kann..
Ich will keinesfalls die Täter in Schutz nehmen, aber wenn die Frau in einer nicht bewilligten Wohnung arbeitet, dann tut sie das auf eigenes Risiko, da kann auch die Polizei vorbeikommen, weil den Nachbarn der regelmässige männliche Besuch auffällt. Wenn einem das nicht gefällt, dann muss die rechtliche Situation geändert werden.
Leider scheuen Frauen wohl die Möglichkeit einer Anzeige.
Es ist aber der einzige Weg den Täter legal zu stoppen. Wenn die Frau illegal arbeitet (z.B. ohne Arbeitsbewilligung), ist es natürlich schwierig, weil sie dann riskiert, ebenfalls Ärger zu bekommen.
Kein Wunder bei der heutigen (Un-)rechtslage, steht der Kerl u.U. 2 Stunden später wieder vor dem Haus.. was wieder darauf herausläuft, dass sie vielleicht einfach nichts unternehmen kann..
Ich bin kein Jurist, daher kann ich das nur als Laie bewerten. Wenn er die Frau in Anwesenheit einer Kollegin bedroht hat (es gibt also zwei Betroffene, bzw. eine Zeugin), wie es unten steht, dann dürfte eine Anzeige zumindest zu einer Einvernahme durch die Polizei führen, und zu einem Urteil durch den Richter. Das Strafmass kann ich nicht einschätzen. Natürlich macht eine Strafanzeige auch auf Seiten der Frauen etwas Aufwand, Bedrohung ist ein Antragsdelikt, die Frau muss also vermutlich nochmals extra zur Polizei um den Strafantrag zu stellen, nachdem die Polizei allenfalls auf einen Notruf reagiert, und den Täter identifiziert hat.
Man muss hier auch klar die Rolle der Polizei sehen, ihre Aufgabe ist nicht die Verurteilung und Bestrafung des Täters, daher ist es absolut üblich, dass der Beschuldigte nach einer Einvernahme in Freiheit bleibt. Ich weiss nicht, ob die Polizei allenfalls eine Wegweisung aussprechen könnte, und was da die rechlichen Folgen sind wenn dagegen verstossen wird (das scheint kantonal unterschiedlich zu sein).
Kontaktverbote sind auch gängig bei Gewald und Drohung, scheint aber mehr bei häuslicher Gewalt zum Einsatz zu kommen, ich weiss auch nicht ob das die Polizei aussprechen kann.
Ich möchte hier auch dem Bashing der rechtlichen Situation widersprechen. Natürlich ist es aus Sicht des Opfers schlecht, wenn der Täter nach einer Einvernahme wieder entlassen wird. Aber ich möchte auch nicht in einer Welt leben, in der eine Anschuldigung durch Dritte allenfalls dazu führt, dass ich ohne richterliche Kontrolle von der Polizei weggesperrt werde.