Antwort auf Beitrag 97186
Grundsätzlich muss die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige auf Betrug immer ermitteln, unabhängig des Betrages. Sie kann das Verfahren aber wegen Geringfügigkeit wieder einstellen. Da diese Dame (sofern es überhaupt eine Dame ist, dahinter kann ja irgend jemand sein), den Betrug aber nicht nur mit einem potenziellen Kunden machen wird, dürfte sich doch eine gewisse Betrugsumme ergeben, womit ich mal davon ausgehe, dass die Staatsanwaltschaft dadurch ein Strafverfahren eröffnen wird. Aber ich bin kein Anwalt, Staatsanwalt oder sonst etwas, daher sind es meine Vermutungen aufgrund meines Rechtssinns.
Aber ohne Anzeige kann die Dame ohne Konsequenzen einfach weiter abzocken.