@Aluminium

Eine eSIM kann man im Portal des Anbieters sofort sperren und man kann sich auf seine Nummer auch sofort wieder eine neue eSIM generieren, um diese auf einem neuen Handy zu installieren. Hier hat eSIM tatsächlich einen Vorteil, notfalls kann man die Nummer der physischen Karte auch gleich in eine eSIM wandeln, dann kann man das neue Gerät mit der bisherigen Nummer mittels eSIM einrichten und die physische Karte beim gestohlenen Gerät wird dadurch deaktiviert.

Whatsapp auf dem Notebook funktioniert nur, wenn man 1. das eingerichtet hat, solange man an das Whatsapp am Handy Zugriff hat. Es kann nur zur Not bei Diebstahl nützen, um noch kurz kommunizieren zu können, oder vielleicht noch die wichtigsten Kundennummern herauszuschreiben und neusten Nachrichten zu lesen, weil:
Wenn du auf einem neuen Handy Whatsapp neu installierst, ohne Datenübertragung vom alten Handy oder wenn keine Sicherung von Whatsapp in einer Cloud besteht, sind sämtliche Chats weg (die sind nur auf dem Handy gesichert).
Die Sicherung in die Cloud muss explizit eingeschaltet sein und es funktioniert von Apple wieder zu Apple oder von Android wieder zu Android, aber nicht Apple zu Android etc.(Whatsapp ist hier zwar dran, dies endlich Geräteübergreifend zu lösen).