(fast immer)geil schrieb:
Falls ein Präzedenzfall gemeint wäre, würde die Frage in den Vordergrund rücken, was 1998 genau geschehen sein sollte. Denn die Printmedien veröffentlichten lange vorher einschlägige Telefonnummern. In der BAz waren etwa 20 Jahre vor 1998 solche Inserate. Und das www ist wahnsinnig rechtsfrei.


Das Web mag nun vielleicht ziemlich rechtsfrei sein, aber es war damals (1998) eine grosse Grauzone was Erotik... anbelangt! Denken wir doch einfach mal zurück ich glaube nicht das die Prostitution schon ewig lange gewerblich anerkannt war... in Deutschland z.B. war das erst im jahre 2001, in vielen anderen Länder immer noch illegal und ansonsten geschmiert...

Man sah auf den Bildern vielleicht nicht alles aber vieles... und mit Bildern von anderen Personen für die Öffentlichkeit die als erotisch eingestuft werden ist das immer so eine Sache! - Vorallem wenn es nicht nur eine Zeitschrift ist wo man sich vielleicht auch noch ausweisen müsste, sondern das Web wo auch ein Kind dran kann von Zuhause aus. Und wenn dann plötzlich sich zwei Staatsanwälte zusammen tun die was dagegen haben und unternehemen... Naja kann man sich ja weiteres ausdenken.
Aber die Staatsanwälte waren erfolglos im Endeffekt, weil es auch noch höhere Instanzen gibt. Den sie haben gesetzlich Fehlentscheidungen getroffen mit Konsequenzen!