Antwort auf Beitrag 95006
Wo Du Recht hast, hast Du Recht, Smarty...apropos Recht:
Die Rechtsprechung in der Schweiz beschäftigt sich vor allem mit dem Schutz der Privatsphäre und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Beziehungen. Grundsätzlich gilt: Jede Person hat das Recht, eigene Kommunikationsmittel wie ein Zweithandy zu nutzen, solange damit keine strafbaren Handlungen (wie etwa Betrug, Stalking oder das heimliche Mitschneiden von Gesprächen) verbunden sind. Das Durchsuchen des privaten Handys durch Partner*innen ist in der Regel unzulässig und kann unter Umständen sogar eine strafbare Handlung darstellen, etwa als Verletzung der Privatsphäre nach Art. 13 der Schweizer Bundesverfassung (Ausspähen von Daten).