Ich fände es keine gute Idee, AO in Inseraten offiziell zuzulassen. Die meisten WG würden eh nicht offen mit AO werben wollen, aus Angst vor Stigmatisierung. Leider ist es aber so, dass viele Inserate nicht von den WG selbst, sondern von Zuhältern erstellt werden. Diese Banden würden die neue AO-Werbefreiheit sicherlich rigoros ausnutzen. Damit erhöhte sich der Druck auf die WG (auch von Seiten der Kunden) AO anzubieten, „weil es ja so im Inserat steht“, obwohl die WG das gar nicht will. Zudem ginge es nicht lange, bis die allgemeine Tagespresse (20min, Blick, etc.) davon erfährt, nach dem Motto „in der Schweiz wird nun offen für ungeschützten Sex geworben“. In der Folge würden die Behörden auf den Plan gerufen, was neue Gesetze und Einschränkungen zur Folge hätte. In Deutschland beispielsweise ist es schon seit längerem verboten, mit AO zu werben und selbst „umschreibende“ Begriffe wie „tabulos“ sind dort gemäss dem Prostituiertenschutzgesetz nicht erlaubt.

Wenn zwei mündige Erwachsene im Pay6 im gegenseitigen Einvernehmen AO miteinander praktizieren, bin ich der Letzte, der das verurteilt. Nur sollte es meiner Meinung nach eine bilaterale Entscheidung sein und aus den oben dargestellten Gründen nicht an die grosse Glocke gehängt werden.