Ach Gott - hier gehts ja nicht um harte Pornographie.

hat jemand was von hart geschrieben??
Wir leben im 21. Jahrhundert und nicht im viktorianischen Zeitalter!

Der Jugendschutzartikel» Art. 197 Abs. 1 StGB ist im Fall voll aktuell.
Die Behörden haben weiss Gott besseres zu tun, als wegen irgendwelchen harmlosen Nacktfotos ein Verfahren einzuleiten

Ds kann schon sein, aber sie müssen auch nicht jeden der unnötig seine Hupe benutzt büssen. Könnten sie aber.
Was Behörden besseres zu tun haben oder nicht, betimmen Gesetze und die Poitiik. Und Gerichte interpretatorisch.

In dem Fall kann es schon so zu sein, dass U-Behörden andere Prio haben, als eine Webseite mit pornografischen Inhalten und ohne Jugendschutz zur Anzeige zu bringen.
Was nicht bedeutet, dass die Seite dadurch Jugendschutz Gesetz konform ist.
Wäre vielleicht eine Idee die paar Bilder einfach zu entfernen?