Pornografie ist die Darstellung von erwachsener Sexualität.

Was sagt das Gesetz?
Pornografische Inhalte können die sexuelle Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen, deshalb führt das Schweizerische Strafgesetzbuch einen Gesetzesartikel «Jugendschutz» (Artikel 197 Ziffer 1). Bei einem Gerichtsgang entscheidet im Zweifelsfall die Richterin/der Richter über den pornografischen Charakter.