Antwort auf Beitrag 90521
Ich habe wohl ein wenig gar unklar kommuniziert.
DA HAT EIN GAST VERSUCHT EINER SA 1300 ab zu luchsen. - Eine Warnung an Anbietende! Nicht an 'Gäste' - die haben andere Probleme..
Ich versuche es noch mal ein wenig verboser:
Ein scheinbarer 'Gast' vereinbart mit einer Escort Dame, dass sie ihn, unter Nennung einer falschen Adresse, besuchen komme.
Es wir 1300 Franken vereinbart, die der 'Gast' ihr per TWINT überweisen werde.
Anstelle einer Übeweisung erfasst er eine ANFORDERUNG von 1300 Franken.
Wenn sie das nicht erkennt, nicht gut Deutsch kann etc und die Transaktion bestätigt, wandert das Geld von ihr zu IHM.
sozäge i d'Gägerichtig. (natürlich nur wenn sie soviel Guthaben hat(te))
Die Masche ist plump und dreist, aber ich denke es lohnt sich bei solchen Dingen 2x hinzuschauen..Und vielleicht versucht er das genau bei DIR auch !