Antwort auf Beitrag 89926
Eine interessante und gute Zusammenstellung, Allan. Ich möchte noch ergänzen, dass das DSG nur die Daten natürlicher Personen schützt, also nicht von juristischen Personen (aka Gewerbetreibenden/Firmen). Ich bin ebenfalls kein Anwalt, aber es scheint mir naheliegend, dass Sexworker im Kontext ihrer gewerblichen Tätigkeit sich darum nicht auf das DSG berufen können. Oder anders gesagt: Ein Löschbegehren einer geschäftlich genutzten Telefonnummer kann aus meiner Sicht rechtlich nicht durchgesetzt werden - Deine diesbezüglich geäusserten Zweifel teile ich somit.