Antwort auf Beitrag 89921
Will nicht klugscheisserisch sein, aber in der Schweiz heisst das DSG, die DSGVO ist das deutsche Pendant. In der Botschaft hast Du aber absolut recht, sobald man personenbezogene Daten speichert - eine Telefonnummer gehört da eindeutig dazu - ist man dem Datenschutzgesetz unterstellt mit allen verbundenen Pflichten. Eine der Pflichten ist, von der betroffenen Person eine dokumentierte Einwilligung für die Speicherung einzuholen. Einfach mal speichern wäre somit gesetzeswidrig und die Bussen sind ziemlich heftig.
Ich weiss nun nicht genau was Naivio mit "Es ist durchaus auf sicherem Boden machbar" meint, aber wenn das heissen soll, das ganze System anonym auf einer Karibik-Insel zu betreiben, dann wäre das halt einfach Unrechtes mit Unrechtem bekämpfen.