Antwort auf Beitrag 89871
Gut gemeint hilft aber leider nicht.
sobald du etwas speichert, das auf eine Person zurückgeführt werden kann bist im problematischen Bereich des datenschutz.
Eine telefonnumer zählt ganz klar zu personengebundenen Daten. Dabei spielt es keine rolle ob du diese zeigst oder nur im hintergrund speicherst.
selbst wenn die telefonnumer nur gespeichert wird aber weder irgendwo gezeigt noch danach suchbar wäre hast du schon ein Problem nach der DSGVO.