Unter den Begriff «Gewerbe» fällt jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, sofern sie selbständig und dauernd ist (Art. 2 lit. b HRegV). Eine Tätigkeit ist normalerweise sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich selbständig; es genügt allerdings, wenn nur eine dieser beiden Ausprägungen vorliegt.
Beispiele
Nachfolgend werden die einzelnen Elemente des Unternehmens- bzw. Gewerbebegriffs erläutert:
Wirtschaftliche Tätigkeit:
Eine «wirtschaftliche» Tätigkeit (oder Geschäftstätigkeit) ist eine Betätigung, die auf Umsatz gerichtet ist. Ob ein Umsatz oder gar ein Gewinn erzielt bzw. ein Gewinn zumindest beabsichtigt wird, ob die Mitglieder der Gesellschaft, welche das Unternehmen betreibt, einen Gewinn erwirtschaften sollen oder ob ein Gewinn zur Verwendung zu wohltätigen Zwecken angestrebt wird, ist nicht von Bedeutung. Ebenso unerheblich ist, ob die Tätigkeit legal oder illegal ist bzw. die für sie erforderlichen öffentlich-rechtlichen Bewilligungen eingeholt und erteilt worden sind. Es geht in jedem Fall um eine Tätigkeit, mit der Erträge erwirtschaftet werden sollen.
mxmln du belehrst hier über Ding zu denen du zuerst immer schreibst, dass du ja nicht das Finanzamt..- also nicht viel verstehst - aber trotzdem Belehrungen platzierst, die schlicht falsch oder zumindest sehr fragwürdig ..gar zum Teil sinnverdrehend sind...
Die genannten Beispiele - private Lehrer, private Haushaltshilfen - sind gewerbliche Nebenerwerbe, wenn sie die zu beginn genannten Kriterien erfüllen.. Für eine 'direkte' Haushalthilfe/Reinigsungskraft -gibt es sogar extra die 100 Franken Versicherung und es muss der AHV angemeldet und abgerechnet werden..
Aber zu den genauen gesetzlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen kann ich wenig sagen. Werde das nächste mal aber danach fragen, ob ich denn mal ein kurzen Blick über ihre Bücher machen dürfte.
mach doch das das nächste mal vorher, bevor du den naivio versuchst bldö hin zu stellen..
Dein Text strotzt von Seltsamkeiten (nett ausgedrückt)
Die einzig für mich erkennbar Sinnhafte hier, ist das mit dem Begriff WG - das ist ist in der Tat ein verharmloseendes Unding.