Antwort auf Beitrag 88416
Etwas viele Buchstaben für einen Text, dessen Aussage ich nicht wirklich verstehe.
Zwei Punkte jedoch:
1. Gemäss StGB Art. 197 (aka Pornografiegesetz) dürfen explizite Aufnahmen (= mit sichtbaren Geschlechtsteilen Muschi oder Pimmel) Jugendlichen unter 16 nicht zugänglich gemacht werden. Es muss folglich ein wirksamer Schutz sicher stellen, dass jemand über 16 ist.
2. Ein Knopf zu Beginn "Ich bin über 18 (oder 16)" gilt nicht als wirksamer Schutz.
3. Der Gesetzgeber definiert nicht, was ein wirksamer Schutz ist. Ein Zugang, der nur durch Bezahlung mit Kreditkarte erfolgt, kann als ausreichend betrachtet werden. Hängt aber letztendlich vom Richter ab.
Die grossen Escort Portale in der Schweiz halten sich an diese Regeln, die wären auch blöd, sie zu ignorieren. Vereinzelt bin ich schon auf kleine Portale gestossen, welche das Gesetz offenbar nicht kennen oder kennen wollen. Das ist dann halt ein Tanz mit dem Feuer. Bei einem Erstvergehen kommt man in der Regel mit ein paar hundert Franken Busse weg, bei Wiederholung wird es unangenehmer.