Antwort auf Beitrag 87071
Jenachdem wie glaubhaft du es als Investition belegen kannst solltest du aber die mehrwertsteuer zurück fordern können, die du bei jedem korrekt angemeldeten Mädchen mit bezahlst.
Von deiner ist es auch dein gutes recht eine mwst konforme Quittung zu verlangen.
Die blicke vom girl und auch vom clubbetreiber dürften unbezahlbar sein.